Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung schützen den Träger bei direktem Kontakt mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Sie werden eingesetzt,
wenn gefährliche Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe durch die Haut aufgenommen werden können oder wenn Verätzungsgefahr besteht. Für eine begrenzte
Zeitspanne können sie ohne zusätzliche Maßnahmen, z.B. Fremdbelüftung, wegen der bekleidungsphysiologisch ungünstigen Eigenschaften nur kurzzeitig
getragen werden (30 min).
Ausgeführt werden Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung in der Regel als Kombinationsanzug mit Kapuze, Schutzhandschuhen und
Schutzstiefeln. Das Tragen von Atemschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb des Anzuges muss möglich sein. Der Schutzanzug umhüllt den Körper bis
auf das Gesicht.
Aus der Benutzerinformation muss ersichtlich sein, gegen welche Gefahrstoffe der Chemikalienschutzanzug geeignet ist.
Abb: Chemikalien-Vollschutzanzug mit geschlossener Haube (Atemluftversorgung von außen, Typ 1B)
Siehe auch
− DIN EN 943-1 „Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel;
Teil 1: Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete ,gasdichte’ (Typ 1) und ,nicht gasdichte’ (Typ 2) Chemikalienschutzanzüge”
und
− DIN EN 943-2 „Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel;
Teil 2: Leistungsanforderungen für gasdichte (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET)”.
Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR 189 Benutzung von Schutzkleidung, April 1994, Abs. 4.3.9.3