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Chemikalienschutzanzüge - Allgemeines

Die Schutzwirkung der Chemikalienschutzanzüge muss an die am Arbeitsplatz vorkommenden Chemikalien abgestimmt sein. Diese sind dem Hersteller bzw. Händler anzugeben. Erst wenn die Angaben über die vorkommenden Chemikalien dem Hersteller vorliegen, können die entsprechenden Chemikalienschutzanzüge ausgewählt und empfohlen werden.

Chemikalienschutzanzüge werden eingeteilt in:

Typ 1A
      − Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung
Typ 1B
      − Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen
Typ 1C
      − Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
Typ 2
      − nicht gasdicht

Die Typen 1A, 1B und 1C sind als Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung, Typ 2 für leichte Beanspruchung geeignet.

Hilfreich für die Auswahl von Chemikalienschutzanzügen ist eine Checkliste; siehe Anhang 1 der BGR 189 Benutzung von Schutzkleidung, April 1994.

Zur Beurteilung der Schutzwirkung von Schutzanzügen sind europäisch genormte Prüfverfahren vorgeschrieben; siehe Anhang 5 der BGR 189 Benutzung von Schutzkleidung, April 1994.

Siehe auch

− DIN EN 368 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten”,

− DIN EN ISO 6529 „Schutzkleidung; Schutz gegen Chemikalien; Bestimmung des Widerstands von Schutzkleidungsmaterialien gegen die Permeation von Flüssigkeiten und Gasen”,

− DIN EN 464 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige und gasförmige Chemikalien einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel; Prüfverfahren: Bestimmung der Leckdichtigkeit von gasdichten Anzügen (Innendruckprüfverfahren)”,

− DIN EN 465 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4)”,

− DIN EN 466-1 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 3)”,

− DIN EN 467 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Kleidungsstücke, die für Teile des Körpers einen Schutz gegen Chemikalien gewähren”,

und

− DIN EN 468 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Prüfverfahren; Beständigkeit gegen das Durchdringen von Spray (Spray-Test)”.

Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR 189 Benutzung von Schutzkleidung, April 1994, Abs. 4.3.9.1