Beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz zusammen mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen ist
darauf zu achten, dass keine gegenseitige Beeinträchtigung der jeweiligen Schutzwirkung eintritt.
Beispiele für Kombinationen von PSA-Arten
1.) Kombination Kopfschutz und PSA gegen Absturz
In den Fällen bei denen im Sturzfall bzw. während des Auffangvorgangs die Gefahr des Anschlagens mit dem Kopf an Teilen der Umgebung besteht
wird empfohlen, Schutzhelme mit Gabelkinnriemen aus dem Bergsport zu verwenden, die zusätzlich auch die Anforderungen nach DIN EN 397 erfüllen.
Dies ist auch bei Gefahr des Abstreifens des Helmes durch Hochrutschen der Auffangöse beim Auffangvorgang erforderlich.
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Zusätzlich sind die ergonomischen Besonderheiten der kombinierten persönlichen Schutzausrüstungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten,
um eine Überbelastung des Trägers, z.B. durch das Gesamtgewicht der persönlichen Schutzausrüstungen, das Umgebungsklima oder
die Arbeitschwere, zu vermeiden.
Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 5.3.1.5