PSA-Kombinationen Mobil


Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung − Steigschutzeinrichtungen

Die Steigschutzeinrichtung darf nicht als Anschlageinrichtung und zur Arbeitsplatzpositionierung benutzt werden. Ein Führen des Auffanggerätes von Hand und seitliches Hinauslehnen können die sichere Funktion des Auffanggerätes beeinflussen. Die Zwischenverbindung des mitlaufenden Auffanggerätes darf für den Anschluss an die vordere Auffangöse bzw. Steigschutzöse des Auffanggurtes nicht verlängert werden.

Durch eine Verlängerung der Zwischenverbindung besteht Lebensgefahr, da die sichere Funktion des mitlaufenden Auffanggerätes nicht gewährleistet ist.
Diese Gefahr besteht auch, wenn der Auffanggurt zu locker angelegt, das Gurtbandmaterial der Schultergurte elastisch ist und für die Bildung einer Auffangöse durch die Verbindung von zwei vorderen Schlaufen mit einem zusätzlichem Verbindungselement.

Bild: Unzulässige Verlängerung des Abstandes Körper zum Auffanggerät durch zu locker angelegten Gurt

Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 6.5