An vielen Arbeitsplätzen müssen parallel verschiedene Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) benutzt werden, da gleichzeitig Schutz gegen mehrere Einwirkungen und/oder für mehrere Bereiche des Körpers erforderlich ist. Dabei müssen die PSA miteinander kompatibel sein und dürfen sich in ihrer Schutzwirkung nicht gegenseitig beeinträchtigen. Bei einigen Wechselwirkungen zwischen PSA ist die Verminderung des Schutzes leicht erkennbar wie bei der Kombination aus Schutzbrille und Atemschutzmaske oder Schutzbrille und Kapselgehörschützer. Der Arbeitgeber wird die Kompatibilität der PSA und die Gefährdung, die durch die Benutzung der Kombination mehrerer PSA entstehen kann, entsprechend beurteilen. Diese Zusammenstellung von bereits vorliegenden Erkenntnissen kann bei der Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein. Schwieriger wird es bei komplexen Wechselwirkungen wie bei der Kombination von PSA gegen Absturz mit Atemschutz. Hier muss sich der Arbeitgeber auf die Kompetenz der Hersteller und der Prüf- und Zertifizierungsstellen verlassen können.
Hinweis: Auswählbare Schaltflächen werden dunkelblau dargestellt, die jeweils ausgewählten Schaltflächen erscheinen heller.