PSA-Kombinationen Mobil


Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken müssen mindestens mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Bei der Kombination mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ergeben sich persönliche Schutzausrüstungen nach Kategorie III, für die eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen muss und regelmäßige Qualitätssicherungsüberwachungen beim Hersteller erfolgen müssen. Diese persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer mit der CE-Kennzeichnung und der Nummer der zugelassenen Stelle zu kennzeichnen.

Kennzeichnungsbeispiel: CE 0299.

Gemäß Normenanforderung sind folgende Kennzeichnungen erforderlich:
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• Kombinationsmöglichkeiten mit Sicherheitsgurten und anderen Kleidungs- und Ausrüstungsgegenständen, sofern zutreffend.

• Der Hinweis: „In Verbindung mit bestimmten Bekleidungsstücken kann bei bestimmten Bedingungen unter Umständen nicht die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden. Einzelheiten siehe Datenblatt”.

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Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR 201 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2007, Abs. 3.4